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Gesundheitsversorgung im Ausland

Hier finden Sie die Antworten auf alle Ihre Fragen

Auch wenn die Länder, in die es die Menschen zieht, unterschiedlich sind, werden oft dieselben Fragen gestellt. Wir haben die Fragen, die unsere Kunden in aller Welt am häufigsten stellen, zusammengestellt, um sie Ihnen zu beantworten. Falls Sie noch weitere Fragen haben, sind wir rund um die Uhr für Sie da.

Was brauche ich, damit ich beruhigt abreisen kann?

Wir empfehlen, dass Sie sie sich vor der Abreise noch einmal gründlich medizinisch untersuchen lassen, damit Sie gesund und munter starten können. Besonders wichtig ist es, den Impfschutz auffrischen und den Zahnstatus überprüfen zu lassen, aber es lohnt sich, auch eine gründliche allgemeinmedizinische Untersuchung vornehmen und sich eine ärztliche Bescheinigung über die Tauglichkeit für alle Sportarten (z. B. Tauchen) ausstellen zu lassen. Denken Sie daran, Ihre Kontaktdaten und die Versicherungsnummer Ihrer privaten Krankenversicherung sowie eine Adresse und Telefonnummer, unter der Sie erreichbar sind, bei einem Freund oder Familienmitglied zu hinterlegen.

Warum brauche ich einen speziellen Versicherungsschutz, wenn ich im Ausland leben möchte?

Wenn Sie dauerhaft im Ausland leben (als Studierender, Arbeitnehmer, Freiberufler, Globetrotter oder im Ruhestand) und nicht nur vorübergehend ins Ausland entsendet wurden, sind Sie nicht mehr durch das Gesundheitssystem Ihres Heimatlandes abgesichert und müssen wahrscheinlich Beträge in das lokale Gesundheitssystem einzahlen. Allerdings werden Ihre Gesundheitsaufwendungen dadurch möglicherweise nicht im selben Umfang erstattet oder Sie genießen nicht denselben Versicherungsschutz, wenn Sie Ihr Heimatland besuchen.
Die Kosten der Gesundheitsversorgung können sich von Land zu Land erheblich unterscheiden. Möglicherweise sind sie nun viel höher, als Sie es von zu Hause gewohnt sind.
Falls Sie sich nur über das lokale Krankenversicherungssystem in Ihrem Zielland versichern, werden Ihre Aufwendungen vermutlich nur in begrenztem Maße oder überhaupt nicht erstattet und Sie sind auf Reisen oder bei Besuchen in Ihrem Heimatland nicht versichert.

Warum reicht der Versicherungsschutz, den meine Kreditkarte bietet, nicht aus?

Der Versicherungsschutz für medizinische Assistance, der bei den Standardkreditkarten inbegriffen ist, gilt nur für die ersten drei Monate eines Auslandsaufenthalts. Nach Ablauf dieser Zeit sind längere Behandlungen oder die Nachsorge nach Unfällen nicht mehr abgedeckt und werden möglicherweise nicht von Versicherungen übernommen, die erst im Nachhinein abgeschlossen wurden. Außerdem gelten für Kreditkartenversicherungen Eigenbeteiligungen oder sie leisten lediglich Barvorschüsse.

Unser Angebot

Unser Angebot

Mit wem arbeitet MSH zusammen?

Als ordnungsgemäß bei ORIAS registrierter Makler, unterhalten wir Partnerschaften mit führenden Versicherungskonzernen wie AXA, GROUPAMA-GAN und AIG, und arbeiten eng mit renommierten Assistance-Anbietern wie Europ Assistance zusammen. Außerdem ist MSH der führende Partner für Zusatzversicherungen zur Sozialversicherung für Franzosen im Ausland (Caisse des Français de l'Etranger, CFE).

Warum MSH?

Wir entwickeln seit mehr als 50 Jahren Krankenversicherungslösungen für mobile Bürger wie Sie. Wir verstehen Ihre Sorgen und wissen, was Sie brauchen. Wir begegnen neuen Herausforderungen mit maßgeschneiderten Lösungen und bieten Ihnen innovative Produkte und Lösungen für Ihr Gesundheitsmanagement im Alltag. Wir setzen unsere internationalen Fachkenntnisse und unsere weltweite Präsenz ein, damit Sie mit einem guten Gefühl überallhin aufbrechen können, wo das Leben Sie hinführt. Einzelheiten zu unseren Dienstleistungen finden Siehier.

Welche Optionen bietet MSH?

- Alltagsmedizin: Deckt alle Ihre alltäglichen, nicht dringenden, aber wichtigen Behandlungen ab (Allgemein- und Fachärzte, Medikamente, Physiotherapie, Analysen...).
- Zahnpflege und Optik: Fügen Sie diese Option hinzu, um sich die Kosten für Zahnpflege oder Optik erstatten zu lassen.
- Mutterschaft: Erleben Sie Schwangerschaft, Entbindung und die ersten Monate des Neugeborenen in aller Ruhe.
- Medizinische Hilfe/Rückführung: Deckt Ihre Rückführung in Ihr Heimatland ab, wenn Sie gesundheitliche Probleme haben. Im Falle einer Naturkatastrophe oder eines Terroranschlags übernehmen wir Ihr Rückflugticket.
- Vorsorge: Sorgt für die finanzielle Sicherheit Ihrer Angehörigen und die Aufrechterhaltung ihres Lebensstandards, falls Ihnen im Ausland etwas zustoßen sollte.

Warum brauche ich eine Rechtschutzversicherung (inbegriffen bei der Option "Aktuelle Medizin", außer beim Start'Expat-Programm)?

Im Alltag kann es zu verschiedensten Streitigkeiten kommen. Mit einer Rechtschutzversicherung ist gewährleistet, dass Sie über die rechtlichen und finanziellen Ressourcen verfügen, die Sie brauchen, um Ihre Rechte zu schützen und auszuüben – von grundlegenden Informationen bis hin zu umfassendem Rechtsbeistand und Verteidigung.

Warum brauche ich eine Haftpflichtversicherung? (inbegriffen bei der Option "Aktuelle Medizin")

Auch wenn Ihre Wohngebäudeversicherung möglicherweise bereits eine Haftpflichtversicherung beinhaltet, gilt diese nicht im Ausland. Das kann in Ländern, in denen die Menschen schnell vor Gericht gehen, zum Problem werden. Eine separate Haftpflichtversicherung abzuschließen ist sehr teuer und die Preise unterscheiden sich stark von Land zu Land. Deswegen ist der Schutz bei allen unseren Versicherungsprogrammen automatisch in unsere Produktgarantien für First'Expat+ und Relais'Expat+ sowie Start'Expat ein.

Warum sollte ich eine Versicherung für medizinische Assistance im Notfall und Rückführung ins Heimatland abschließen?

Möglicherweise müssen Sie sich in einem Nachbarland behandeln lassen, in dem die Gesundheitsversorger besser ausgestattet sind und die Versorgungsqualität höher ist. Eine Versicherung, bei der medizinische Evakuierung und Rückführung ins Heimatland enthalten sind, deckt die gesamten Reisekosten ab, einschließlich eines Besuchs von einem Familienmitglied, falls Sie ins Krankenhaus eingewiesen werden oder sterben, oder der Hin- und Rückreise für einen Verwandten, falls Sie allein und länger als zehn Tage im Krankenhaus sind. Weitere Informationen zu dieser Option finden Sie hier.

Wenn Sie sich für einen Vertrag entscheiden, der medizinische Hilfe und Rückführung einschließt, sorgt MSH dafür, dass Sie im Falle eines medizinischen Notfalls in Ihr Heimatland zurückgebracht werden. Sie sind gegen alle Transportkosten abgesichert, einschließlich des Besuchs eines Familienmitglieds, wenn Sie ins Krankenhaus eingeliefert werden oder im Todesfall, oder der Kostenübernahme eines Hin- und Rückflugtickets für einen Angehörigen, wenn Sie allein sind und länger als zehn Tage im Krankenhaus liegen.

Welche Online-Dienste bietet MSH an?

Sie können sich jederzeit unter msh-intl.com oder in der mobilen MSH-App anmelden. Hier haben Sie folgende Möglichkeiten:
- sich online anmelden  
- Ihre Anträge auf Erstattung von Gesundheitskosten stellen und ihren Status online überprüfen (Versichertenbereich).  
- einen Kostenvoranschlag erhalten
- Ihre Beiträge sicher bezahlen 
- Ihre persönliche Versicherungskarte ausdrucken (Versichertenbereich) 
- Ihre Kostenerstattungen in Ihrem Versichertenbereich einsehen (Sie erhalten eine E-Mail-Benachrichtigung, sobald eine neue Abrechnung verfügbar ist). 
- detaillierte Gesundheitsinformationen über 150 Länder der Welt abrufen, einschließlich obligatorischer Impfungen, lokaler Krankheiten und der Qualität von Trinkwasser und Lebensmitteln. 
- auf eine Datenbank mit Gesundheitsfachkräften aus der ganzen Welt zugreifen: Kontaktdaten, gesprochene Sprachen, verfügbare Dienstleistungen in Krankenhäusern usw. (Versichertenbereich). 
- uns eine Nachricht hinterlassen (Versichertenbereich)

Wie hoch ist die maximale Deckungssumme?

Die maximale Deckungssumme hängt von der gewählten Versicherung ab:
First'Expat+ Quartz : 500.000 Euro/625.000 US-Dollar pro Person und Versicherungsjahr
First'Expat+ Pearl : 1.000.000 Euro/1.250.000 US-Dollar pro Person und Versicherungsjahr
First'Expat+ Sapphire : 1.600.000 Euro/2.000.000 US-Dollar pro Person und Versicherungsjahr
First'Expat+ Diamond : 3.000.000 Euro/3.750.000 US-Dollar pro Person und Versicherungsjahr
Start'Expat: 250.000 Euro

Welche Behandlungen und Dienstleistungen sind normalerweise nicht durch meine Police abgedeckt?

Das hängt von Ihrer Police ab, aber in der Regel sind folgende Leistungen nicht abgedeckt:

- Behandlung von Erkrankungen, die in der Deckungszusage aufgeführt sind
- Behandlungen in Detox-, Anti-Aging- und Abnehmzentren
- Aufenthalte in Pflegeheimen, Ernährungszentren, Erholungsheimen und Spas, Behandlungen im Zusammenhang mit plastischer Chirurgie, die nicht infolge eines Unfalls stattfinden
- Medizinische Behandlungen, für die der Versicherte zuvor keine Genehmigung eingeholt hat oder für die die Genehmigung vom Versicherer nicht erteilt wurde
- Krankenhausaufenthalte im Zusammenhang mit psychiatrischen Erkrankungen, die länger als eine bestimmte Anzahl aufeinanderfolgender Tage andauern
- Behandlung von psychischen Erkrankungen (nervöse oder mentale Erkrankungen, Psychoanalyse und/oder Psychotherapie)
- Behandlungen, die von den Sozialversicherungssystemen im Heimatland nicht übernommen werden, sofern in den gewählten Optionen nicht anders angegeben
- Behandlungen, die vor dem Anfangsdatum des Versicherungsschutzes begonnen wurden oder über das Ende des Versicherungszeitraums hinausgehen

Lesen Sie sich die allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihrer Police sorgfältig durch, damit Sie sich vor der Abreise darüber im Klaren sind, welche Behandlungen und Dienstleistungen nicht inbegriffen sind. Das DIPA (IPID)-Datenblatt, das für jedes in Europa verkaufte Versicherungsprodukt vorgeschrieben ist, fasst zusammen, was abgedeckt und was ausgeschlossen ist.

Welche Sportarten sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?

Der Krankenversicherungsschutz gilt nicht für die Ausübung bestimmter Extremsportarten, bestimmter Bergsportarten, bestimmter Luftsportarten, bestimmter Wassersportarten, Selbstverteidigung zu Wettbewerbszwecken und Kampfsportarten sowie Motorsport.
Die Ausübung dieser Sportarten, allgemein, einschließlich der Einweisung in die Sportart, als Freizeitsport oder durch Initiation, ist, mit Ausnahme von Extremsportarten, versichert, wenn sie unter der Aufsicht einer Fachkraft mit den staatlich vorgeschriebenen Qualifikationen und Fähigkeiten erfolgt.

In welcher Zone liegt mein Auswanderungsziel?

Die Gesundheitskosten sind in den verschiedenen Ländern unterschiedlich. Um Ihnen überall das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu bieten, werden unsere Verträge in mehreren geografischen Zonen angeboten, die je nach Versicherung variieren, z. B. sind die Expat+ Verträge in 5 Zonen aufgeteilt, während Start'Expat 2 Zonen hat.

Felder für Expat+ Versicherungen (First / Relais) :
ZONE 1: Hierzu gehören alle Länder (darunter Frankreich), die nicht in der übrigen Zonen eingeordnet sind.
ZONE 2: Åland, Andorra, Angola, Argentinien, Aruba, Aserbaidschan, Bahrain, Barbados, Weißrussland, Belize, Belgien, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, Bouvetinsel, Bulgarien, Karibikstaaten, Chile, Kolumbien, Costa Rica, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Dschibuti, Dominikanische Republik, Ecuador, Färöer-Inseln, Finnland, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Georgien, Deutschland, Grönland, Guatemala, Ungarn, Island, Kasachstan, Kuwait, Lettland, Libanon, Lichtenstein, Luxemburg, Malaysia, Mexiko, Monaco, Mosambik, Niederlande, Niederländische Antillen, Nigeria, Norwegen, Oman, Panama, Peru, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Saudi-Arabien, Slowakei, Südafrika, Svalbard und Jan Mayen, Schweden, Thailand, Ukraine, Uruguay, Venezuela, Vietnam
ZONE 3: Australien, Österreich, Kanada, Kokosinseln, Cookinseln, Weihnachtsinsel, Französisch Polynesien, Griechenland, Heard und McDonaldinseln, Irland, Israel, Italien, Japan, Marshallinseln, Neukaledonien, Neuseeland, Norfolkinsel, Portugal, Katar, Russland, St. Kitts und Nevis, Saint-Pierre und Miquelon, San Marino, Spanien, Taiwan, Vatikanstaat, Tokelau, Türkei, Vereinigte Arabische Emirate, Vanuatu, Wallis und Futuna
ZONE 4: Antigua und Barbuda, Anguilla, Bahamas, Bermuda, Brasilien, Britisches Territorium im Indischen Ozean, Britische Jungferninseln, Cayman Islands, China, Falklandinseln, Guernsey, Hongkong, Isle of Man, Jersey, Montserrat, Pitcairninseln, Puerto Rico, Saint-Barthélemy, St. Helena, Ascension und Tristan da Cunha, St. Martin, Singapur, Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln, Schweiz, Turks- und Caicosinseln, Vereinigtes Königreich
ZONE 5: USA, Nördliche Marianen, United States Minor Outlying Islands, Amerikanische Jungferninseln, Amerikanisch-Samoa

Nutzen Sie unser Online-Angebotstool, um das für Sie optimale Versicherungsprogramm zu finden.

ZONE A: alle Länder außer den USA
ZONE B: alle Länder, einschließlich der USA (Weltweite Abdeckung)

Bietet MSH Versicherungen für verlorenes Gepäck an?

Eine Gepäckversicherung ist automatisch in unserem Start’Expat-Programm inbegriffen und gilt für die gesamte Laufzeit der Police (nicht nur bei der Reise ins Zielland und der Ausreise aus diesem Land).
Unsere übrigen Programme decken den Verlust oder Diebstahl von Gepäck nicht automatisch ab. Eine Gepäckversicherung kann jedoch optional hinzugefügt werden. Diese Option ist in Ihrer Rückführungsoption enthalten.

Ihr Vertrag

Ihr Vertrag

Wer kann zeichnen?

Alle Personen über 18 bis 70 Jahre können diese Verträge für Expat+ abschließen und alle Personen von 16 bis 65 Jahren für Start Expat. Dies können Minderjährige und/oder Ehepartner (Expat+) sein.

Wie und wann abonnieren?

Unabhängig davon, ob Sie bereits im Ausland leben oder nicht, können Sie Ihren Vertrag bis zu vier Monate vor Beginn des Versicherungsschutzes abschließen. Sie können direkt auf unserer Website www.msh-intl.com einen Kostenvoranschlag erstellen und dann unsere Verträge abschließen. Wenn Sie es vorziehen, können Sie uns auch das ausgefüllte Beitrittsformular per E-Mail an newapplication@asfe-expat.com schicken.

Wie lange ist die Mindestdauer der Mitgliedschaft?

Diese Versicherung für Expat+ ist auf die Bedürfnisse von Personen zugeschnitten, die länger als ein Jahr ins Ausland gehen. Sie wird für eine Mindestdauer von 6 Monaten abgeschlossen. Der Vertrag wird am Jahrestag stillschweigend um ein Jahr verlängert, es sei denn, Sie bitten um Kündigung. 
Bei Start'expat-Verträgen wird er für eine maximale Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen.

In welchen Währungen kann ich mein Geld zurückerstattet bekommen?

Wir erstatten Ihnen den Betrag in der Währung Ihrer Wahl, es sei denn, die Abwicklung in dieser Währung ist nach den internationalen Bankvorschriften illegal.

Ab wann bin ich versichert?

Sie sind an dem bei Vertragsabschluss gewählten Stichtag (1. oder 15. des Monats) versichert, bei Expat+-Verträgen frühestens am Tag nach Ihrem Vertragsabschluss und bei Start'Expat+-Verträgen mindestens am Tag nach der Antragstellung.

Kann ich auch aus dem Ausland abonnieren?

Kein Problem, Sie können sich direkt auf unserer Website anmelden, egal wo Sie sind, außer in den USA (kontaktieren Sie uns in diesem Fall).

Gibt es Karenzzeiten?

Ja, in unseren Plänen gibt es Wartezeiten (auch als Wartezeit bezeichnet) für:
  • psychiatrische Versorgung und Behandlung
  • Zahnbehandlung, Sehkraft und Mutterschaft
Für Krankenhausbehandlungen und routinemäßige Gesundheitsleistungen (Arztbesuche, Kauf von Medikamenten usw.) gibt es keine Wartezeiten und Sie sind versichert, sobald Ihr Antrag auf Aufnahme in die Versicherung angenommen wurde. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Leistungskatalog.

Bei Start+ -Verträgen besteht Versicherungsschutz für unerwartete Behandlungen und Unfälle, sodass es keine Karenzzeit gibt und Sie ab dem Datum des Inkrafttretens des Vertrags versichert sind.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Tariflichen Leistungszusagen.

Wie kann ich meinen Vertrag kündigen?

Diese Versicherung wird stillschweigend zum Jahrestag verlängert. Wenn Sie diesen Versicherungsschutz nicht mehr benötigen, können Sie kündigen :

Nach den ersten 12 Monaten der Mitgliedschaft: jederzeit, indem Sie uns mit einer Frist von einem Monat per E-Mail an: admineurope@msh-intl.com kontaktieren.

Nach 6 Monaten: in den folgenden Fällen:
  • Ihr Arbeitgeber hat einen obligatorischen Versicherungsschutz eingeführt,
  • Sie beenden Ihren Auslandseinsatz und kehren in das Land Ihrer Staatsangehörigkeit/Ausreise zurück,
  • Sie sind in Ihrem Entsendungsland bei einem lokalen System versichert.

Die Kündigung wird zum 1. oder 15. des Monats wirksam, der auf den Eingang des Kündigungsantrags folgt.

Wie funktioniert Franchising?

Bei Ihrem Beitritt haben Sie die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Selbstbehaltstufen zu wählen. Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den Sie selbst zu tragen haben und über den hinaus Sie eine Erstattung gemäß Ihren Versicherungsleistungen erhalten. Sie wird in Versicherungsjahren und pro Begünstigtem ausgedrückt.
Wenn der Jahresbetrag der Selbstbeteiligung erreicht ist, werden alle zusätzlichen Gesundheitskosten, die im Rahmen des Vertrags versichert sind, erstattet (im Rahmen der versicherten Leistungen).
Es gibt keine Selbstbeteiligung für Start'Expat-Verträge.

Bin ich versichert, wenn ich außerhalb meines Heimatlandes reise?

Ja, Sie sind in jedem Fall für Notfälle versichert, wenn Sie außerhalb der Länder reisen, in denen Sie im Ausland leben.
Wir teilen die Länder in 5 Tarifzonen ein, je nach den Kosten für die Gesundheitsversorgung vor Ort.
Sie können die Zone bei Vertragsabschluss frei wählen.

Wenn Sie in ein Land reisen, das zu einer niedrigeren Tarifzone gehört als die, die Sie abgeschlossen haben, sind Sie genau so abgesichert wie in Ihrem Auswanderungsland.
Wenn Sie in ein Land mit einem höheren Geltungsbereich reisen, sind Sie für einen begrenzten Zeitraum nur für Notfallbehandlungen (Unfälle und Krankheiten) versichert.

- Abschluss von HOSPI :
  • 30 Tage zu 100 % in der Welt außerhalb der USA
  • 15 Tage zu 80 % in den USA

- Abschluss von HEALTH, HEALTH+ oder HEALTH+ CHILD :
60 Tage zu 100 % in der ganzen Welt (weitere Einzelheiten siehe Merkblatt).

(Nicht anwendbar auf Start'Expat-Verträge).

Können Karenzzeiten abgeschafft werden?

Ja, wenn Sie zuvor einen Vertrag mit gleichwertigem Versicherungsschutz in Bezug auf die abgedeckten Leistungen, die Erstattungssätze und die Höchstbeträge abgeschlossen haben, entfallen die Karenzzeiten für Sehhilfen und Zahnbehandlungen. Die Karenzzeit für Mutterschaft und Psychiatrie wird immer beibehalten.

Policenverwaltung

Policenverwaltung

Bin ich bei Urlaubsreisen in ein anderes Land als das, in dem ich lebe, versichert?

Ja. Ihr MSH-Versicherungsschutz bietet umfassenden Krankenversicherungsschutz bei Reisen in Länder, die sich in derselben geografischen Zone befinden wie das Land, in dem Sie leben, sowie Notfallversorgung auf Kurzreisen in Länder außerhalb Ihrer geografischen Zone.

Wichtig: Dies gilt nicht für Start'Expat.

Was muss ich tun, wenn ich eine Frage habe, wenn ich schon im Ausland bin?

Sobald Sie versichert sind, erhalten Sie eine persönliche Versichertenkarte, auf der Sie alle unsere Kontaktdaten finden. Sie können unser multinationales Team mit Kenntnissen in 40 Sprachen rund um die Uhr, sieben Tage in der Woche erreichen oder sich in Ihrem Versichertenbereich anmelden, um in nur wenigen Sekunden einen Erstattungsantrag zu stellen, Ihre Erstattungen zu prüfen oder eine Kostenübernahmeerklärung für Krankenhäuser zu ausfüllen.

Wo finde ich die Namen von qualifizierten Ärzten, Kliniken und Krankenhäusern in aller Welt?

Als Versicherter bei MSH haben Sie über Ihren Versichertenbereich Zugang zu einem globalen Netzwerk mit hervorragenden Ärzten und medizinischen Versorgungseinrichtungen, einschließlich ihrer Kontaktdaten, Sprachkenntnisse und wichtigsten Dienstleistungen, sortiert nach Ländern oder Fachgebieten.

Wie vermeide ich es, bei Krankenhausaufenthalten Barvorschüsse zahlen zu müssen?

Ihre persönliche Versichertenkarte ist der Schlüssel. Sie oder das Krankenhaus können uns von überall auf der Welt kontaktieren und eine Kostenübernahmeerklärung für Krankenhäuser anfordern. Sie sollten diese Karte immer mit sich führen und vorzeigen, sobald Sie im Krankenhaus ankommen.

Hat meine ganze Familie Anspruch auf denselben Versicherungsschutz wie ich?

Ja, Ihre Angehörigen haben Anspruch auf denselben Versicherungsschutz wie Sie, es sei denn, unser medizinischer Gutachter hat bei Abschluss der Versicherung eine andere Empfehlung ausgesprochen.

Muss ich Währungen umrechnen und Dokumente übersetzen, damit mein Antrag bearbeitet werden kann?

Nein. Wir können Anträge in jeder beliebigen Sprache bearbeiten und mit Gesundheitskosten in über 150 Währungen umgehen. Bei der Berechnung Ihrer Erstattungen ziehen wir den von der Compagnie Financière Edmond de Rothschild am letzten Tag des Monats vor Erbringung der Versorgungsleistung veröffentlichten Wechselkurs heran.

Erhalte ich eine Rückerstattung, wenn ich die Versicherung Start'Expat für 12 Monate abgeschlossen habe, aber schon nach sechs Monaten heimkehre?

Nein. Die für die jeweilige Versicherung angegebene Laufzeit muss eingehalten werden. Wenn Sie nicht sicher sind, wie lange Sie im Ausland bleiben werden, sollten Sie die Versicherung für einige Monate mit der Option auf Verlängerung um weitere Monate (durch schriftlichen Antrag per E-Mail spätestens 15 Tage vor Ablauf der Police) abschließen.

Was muss ich tun, wenn ich während der Laufzeit meines Vertrags mit MSH in ein anderes Land als mein ursprüngliches Zielland umziehe?

Sie sollten MSH möglichst mindestens einen Monat vor Ihrem Umzug informieren, wenn sich das Land, in dem Sie leben, ändert. Wir können dann die notwendigen Änderungen vornehmen, um sicherzugehen, dass im neuen Land ein ausreichender Versicherungsschutz besteht. Änderungen treten am ersten Tag des Kalendermonats nach Ihrem Antrag in Kraft. Falls Sie einen umfangreicheren Versicherungsschutz benötigen, müssen Sie einen neuen Antrag ausfüllen, der von den Versicherungsunternehmen genehmigt werden muss.

Wichtig: Dies gilt nicht für Start'Expat-Programme.

Was muss ich tun, wenn sich meine familiäre Situation ändert?

Falls sich Ihre familiäre Situation ändert (Heirat, Geburt, Scheidung, Tod des Ehegatten), müssen Sie MSH innerhalb von 30 Tagen hierüber informieren und die offiziellen Dokumente (Heirats-, Geburts-, Scheidungs- oder Sterbeurkunde) vorlegen, damit wir diese Änderungen in Ihre Versicherungspolice aufnehmen können.
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