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Gesundheitsversorgung im Ausland

Hier finden Sie die Antworten auf alle Ihre Fragen

Auch wenn die Länder, in die es die Menschen zieht, unterschiedlich sind, werden oft dieselben Fragen gestellt. Wir haben die Fragen, die unsere Kunden in aller Welt am häufigsten stellen, zusammengestellt, um sie Ihnen zu beantworten. Falls Sie noch weitere Fragen haben, sind wir rund um die Uhr für Sie da.

Was brauche ich, damit ich beruhigt abreisen kann?

Wir empfehlen, dass Sie sie sich vor der Abreise noch einmal gründlich medizinisch untersuchen lassen, damit Sie gesund und munter starten können. Besonders wichtig ist es, den Impfschutz auffrischen und den Zahnstatus überprüfen zu lassen, aber es lohnt sich, auch eine gründliche allgemeinmedizinische Untersuchung vornehmen und sich eine ärztliche Bescheinigung über die Tauglichkeit für alle Sportarten (z. B. Tauchen) ausstellen zu lassen. Denken Sie daran, Ihre Kontaktdaten und die Versicherungsnummer Ihrer privaten Krankenversicherung sowie eine Adresse und Telefonnummer, unter der Sie erreichbar sind, bei einem Freund oder Familienmitglied zu hinterlegen.

Warum brauche ich einen speziellen Versicherungsschutz, wenn ich im Ausland leben möchte?

Wenn Sie dauerhaft im Ausland leben (als Studierender, Arbeitnehmer, Freiberufler, Globetrotter oder im Ruhestand) und nicht nur vorübergehend ins Ausland entsendet wurden, sind Sie nicht mehr durch das Gesundheitssystem Ihres Heimatlandes abgesichert und müssen wahrscheinlich Beträge in das lokale Gesundheitssystem einzahlen. Allerdings werden Ihre Gesundheitsaufwendungen dadurch möglicherweise nicht im selben Umfang erstattet oder Sie genießen nicht denselben Versicherungsschutz, wenn Sie Ihr Heimatland besuchen.
Die Kosten der Gesundheitsversorgung können sich von Land zu Land erheblich unterscheiden. Möglicherweise sind sie nun viel höher, als Sie es von zu Hause gewohnt sind.
Falls Sie sich nur über das lokale Krankenversicherungssystem in Ihrem Zielland versichern, werden Ihre Aufwendungen vermutlich nur in begrenztem Maße oder überhaupt nicht erstattet und Sie sind auf Reisen oder bei Besuchen in Ihrem Heimatland nicht versichert.

Warum reicht der Versicherungsschutz, den meine Kreditkarte bietet, nicht aus?

Der Versicherungsschutz für medizinische Assistance, der bei den Standardkreditkarten inbegriffen ist, gilt nur für die ersten drei Monate eines Auslandsaufenthalts. Nach Ablauf dieser Zeit sind längere Behandlungen oder die Nachsorge nach Unfällen nicht mehr abgedeckt und werden möglicherweise nicht von Versicherungen übernommen, die erst im Nachhinein abgeschlossen wurden. Außerdem gelten für Kreditkartenversicherungen Eigenbeteiligungen oder sie leisten lediglich Barvorschüsse.

Unser Angebot

Mit wem arbeitet MSH zusammen?

Als ordnungsgemäß bei ORIAS registrierter Makler, unterhalten wir Partnerschaften mit führenden Versicherungskonzernen wie AXA und GROUPAMA-GAN und arbeiten eng mit renommierten Assistance-Anbietern wie Europ Assistance zusammen. Außerdem ist MSH der führende Partner für Zusatzversicherungen zur Sozialversicherung für Franzosen im Ausland (Caisse des Français de l'Etranger, CFE).

Warum MSH?

Wir entwickeln seit mehr als 40 Jahren Krankenversicherungslösungen für mobile Bürger wie Sie. Wir verstehen Ihre Sorgen und wissen, was Sie brauchen. Wir begegnen neuen Herausforderungen mit maßgeschneiderten Lösungen und bieten Ihnen innovative Produkte und Lösungen für Ihr Gesundheitsmanagement im Alltag. Wir setzen unsere internationalen Fachkenntnisse und unsere weltweite Präsenz ein, damit Sie mit einem guten Gefühl überallhin aufbrechen können, wo das Leben Sie hinführt. Einzelheiten zu unseren Dienstleistungen finden Siehier.

Welche Optionen bietet MSH?

- Zahnärztliche und augenärztliche Versorgung
- Mutterschaft
- Medizinische Assistance/Rückführung
- Vorsorge

Warum brauche ich eine Rechtschutzversicherung (automatisch inbegriffen, außer beim Start'Expat-Programm)?

Im Alltag kann es zu verschiedensten Streitigkeiten kommen. Mit einer Rechtschutzversicherung ist gewährleistet, dass Sie über die rechtlichen und finanziellen Ressourcen verfügen, die Sie brauchen, um Ihre Rechte zu schützen und auszuüben – von grundlegenden Informationen bis hin zu umfassendem Rechtsbeistand und Verteidigung.

Warum brauche ich eine Haftpflichtversicherung? (automatisch inbegriffen)

Auch wenn Ihre Wohngebäudeversicherung möglicherweise bereits eine Haftpflichtversicherung beinhaltet, gilt diese nicht im Ausland. Das kann in Ländern, in denen die Menschen schnell vor Gericht gehen, zum Problem werden. Eine separate Haftpflichtversicherung abzuschließen ist sehr teuer und die Preise unterscheiden sich stark von Land zu Land. Deswegen ist der Schutz bei allen unseren Versicherungsprogrammen automatisch von Anfang an inbegriffen.

Warum sollte ich eine Versicherung für medizinische Assistance im Notfall und Rückführung ins Heimatland abschließen?

Möglicherweise müssen Sie sich in einem Nachbarland behandeln lassen, in dem die Gesundheitsversorger besser ausgestattet sind und die Versorgungsqualität höher ist. Eine Versicherung, bei der medizinische Evakuierung und Rückführung ins Heimatland enthalten sind, deckt die gesamten Reisekosten ab, einschließlich eines Besuchs von einem Familienmitglied, falls Sie ins Krankenhaus eingewiesen werden oder sterben, oder der Hin- und Rückreise für einen Verwandten, falls Sie allein und länger als zehn Tage im Krankenhaus sind. Weitere Informationen zu dieser Option finden Sie hier.

Welche Online-Dienste bietet MSH an?

Sie können sich jederzeit unter msh-intl.com oder in der mobilen MSH-App anmelden. Hier haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Angebot anfordern
- Broschüren herunterladen
- Versicherungen online abschließen
- Prämien sicher bezahlen
- Online die Erstattung von Gesundheitskosten beantragen und den Fortschritt prüfen (Versichertenbereich)
- Ihre persönliche Versichertenkarte anzeigen und ausdrucken (Versichertenbereich)
- Ihre Erstattungsauszüge auf Ihrer persönlichen Seite anzeigen (Sie werden per E-Mail benachrichtigt, wenn sie verfügbar sind.) (Versichertenbereich)
- Sich ausführlich über die Gesundheitsversorgung in 150 Ländern weltweit informieren, unter anderem über die vorgeschriebenen Impfungen, vor Ort verbreitete Krankheiten und Informationen über Wasser und Nahrungsmittel
- Zugang zu einer Datenbank mit Medizinern in aller Welt (Kontaktdaten, Sprachkenntnisse, verfügbare Krankenhausdienstleistungen usw.) (Versichertenbereich)
- Uns eine Mitteilung hinterlassen (Versichertenbereich)

Wie hoch ist die maximale Deckungssumme?

Die maximale Deckungssumme hängt von der gewählten Versicherung ab:
QUARTZ: 400.000 Euro/500.000 US-Dollar pro Person und Versicherungsjahr
PEARL: 800.000 Euro/1.000.000 US-Dollar pro Person und Versicherungsjahr
SAPPHIRE: 1.600.000 Euro/2.000.000 US-Dollar pro Person und Versicherungsjahr
DIAMOND: 2.400.000 Euro/3.000.000 US-Dollar pro Person und Versicherungsjahr
Start'Expat: 250.000 Euro

Welche Behandlungen und Dienstleistungen sind normalerweise nicht durch meine Police abgedeckt?

Das hängt von Ihrer Police ab, aber in der Regel sind folgende Leistungen nicht abgedeckt:

- Behandlung von Erkrankungen, die in der Deckungszusage aufgeführt sind
- Behandlungen in Detox-, Anti-Aging- und Abnehmzentren
- Aufenthalte in Pflegeheimen, Ernährungszentren, Erholungsheimen und Spas, Behandlungen im Zusammenhang mit plastischer Chirurgie, die nicht infolge eines Unfalls stattfinden
- Medizinische Behandlungen, für die der Versicherte zuvor keine Genehmigung eingeholt hat oder für die die Genehmigung vom Versicherer nicht erteilt wurde
- Krankenhausaufenthalte im Zusammenhang mit psychiatrischen Erkrankungen, die länger als eine bestimmte Anzahl aufeinanderfolgender Tage andauern
- Behandlung von psychischen Erkrankungen (nervöse oder mentale Erkrankungen, Psychoanalyse und/oder Psychotherapie)
- Behandlungen, die von den Sozialversicherungssystemen im Heimatland nicht übernommen werden, sofern in den gewählten Optionen nicht anders angegeben
- Behandlungen, die vor dem Anfangsdatum des Versicherungsschutzes begonnen wurden oder über das Ende des Versicherungszeitraums hinausgehen

Lesen Sie sich die allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihrer Police sorgfältig durch, damit Sie sich vor der Abreise darüber im Klaren sind, welche Behandlungen und Dienstleistungen nicht inbegriffen sind.

Welche Sportarten sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?

Der Krankenversicherungsschutz gilt nicht für die Ausübung bestimmter Extremsportarten, bestimmter Bergsportarten, bestimmter Luftsportarten, bestimmter Wassersportarten, Selbstverteidigung zu Wettbewerbszwecken und Kampfsportarten sowie Motorsport. Einzelheiten finden Sie in den allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihrer jeweiligen Versicherung.
Die Ausübung dieser Sportarten, einschließlich der Einweisung in die Sportart, als Freizeitsport oder durch Initiation, ist, mit Ausnahme von Extremsportarten, versichert, wenn sie unter der Aufsicht einer Fachkraft mit den staatlich vorgeschriebenen Qualifikationen und Fähigkeiten erfolgt.

In welcher Zone liegt mein Auswanderungsziel?

Die Gesundheitskosten sind in den verschiedenen Ländern unterschiedlich. Damit wir Ihnen überall ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis bieten können, haben wir unsere Produkte und Dienstleistungen auf fünf geografische Zonen aufgeteilt.

ZONE 1: Hierzu gehören alle Länder (darunter Frankreich), die nicht in der übrigen Zonen eingeordnet sind.
ZONE 2: Åland, Andorra, Angola, Argentinien, Aruba, Aserbaidschan, Bahrain, Barbados, Weißrussland, Belize, Belgien, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, Bouvetinsel, Bulgarien, Karibikstaaten, Chile, Kolumbien, Costa Rica, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Dschibuti, Dominikanische Republik, Ecuador, Färöer-Inseln, Finnland, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Georgien, Deutschland, Grönland, Guatemala, Ungarn, Island, Kasachstan, Kuwait, Lettland, Libanon, Lichtenstein, Luxemburg, Malaysia, Mexiko, Monaco, Mosambik, Niederlande, Niederländische Antillen, Nigeria, Norwegen, Oman, Panama, Peru, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Saudi-Arabien, Slowakei, Südafrika, Svalbard und Jan Mayen, Schweden, Thailand, Ukraine, Uruguay, Venezuela, Vietnam
ZONE 3: Australien, Österreich, Kanada, Kokosinseln, Cookinseln, Weihnachtsinsel, Französisch Polynesien, Griechenland, Heard und McDonaldinseln, Irland, Israel, Italien, Japan, Marshallinseln, Neukaledonien, Neuseeland, Norfolkinsel, Portugal, Katar, Russland, St. Kitts und Nevis, Saint-Pierre und Miquelon, San Marino, Spanien, Taiwan, Vatikanstaat, Tokelau, Türkei, Vereinigte Arabische Emirate, Vanuatu, Wallis und Futuna
ZONE 4: Antigua und Barbuda, Anguilla, Bahamas, Bermuda, Brasilien, Britisches Territorium im Indischen Ozean, Britische Jungferninseln, Cayman Islands, China, Falklandinseln, Guernsey, Hongkong, Isle of Man, Jersey, Montserrat, Pitcairninseln, Puerto Rico, Saint-Barthélemy, St. Helena, Ascension und Tristan da Cunha, St. Martin, Singapur, Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln, Schweiz, Turks- und Caicosinseln, Vereinigtes Königreich
ZONE 5: USA, Nördliche Marianen, United States Minor Outlying Islands, Amerikanische Jungferninseln, Amerikanisch-Samoa

Nutzen Sie unser Online-Angebotstool, um das für Sie optimale Versicherungsprogramm zu finden.
Hinweis: Diese Zonen gelten nicht für das Start'Expat-Programm. Hier sind die geografischen Zonen wie folgt aufgeteilt:

ZONE A: alle Länder außer den USA
ZONE B: alle Länder, einschließlich der USA

Bietet MSH Versicherungen für verlorenes Gepäck an?

Eine Gepäckversicherung ist automatisch in unserem Start’Expat-Programm inbegriffen und gilt für die gesamte Laufzeit der Police (nicht nur bei der Reise ins Zielland und der Ausreise aus diesem Land).
Unsere übrigen Programme decken den Verlust oder Diebstahl von Gepäck nicht automatisch ab. Eine Gepäckversicherung kann jedoch optional hinzugefügt werden.

Ihr Vertrag

Wer kann sich über MSH versichern?

Alle Personen ab 16 Jahren, unabhängig von ihrem beruflichen Status, die sich selbst oder ihre Familie während eines Auslandsaufenthaltes krankenversichern möchten, können das über MSH International tun. Beachten Sie bitte, dass die Altersgrenze für den Abschluss je nach Police unterschiedlich sein kann.

Wie lange vor meinem Abreisedatum sollte ich den Versicherungsschutz erwerben?

Sie können sich frühestens drei Monate vor der Abreise über MSH versichern. Sie sollten die Versicherung so früh wie möglich abschließen, um sicherzugehen, dass Ihr Versicherungsschutz zum gewünschten Zeitpunkt beginnt und dass Sie bei Ihrer Abreise alle nötigen Dokumente zur Hand haben.
Bitte beachten Sie, dass der Versicherungsschutz nicht rückwirkend gewährt wird, d. h. ab einem Anfangsdatum, das vor dem eigentlichen Vertragsabschluss liegt.

Wann beginnt mein Versicherungsschutz?

Ihr MSH-Versicherungsschutz beginnt zu dem Datum, das Sie in Ihrem Antragsformular ausgewählt haben, unter der Voraussetzung, dass Ihr medizinischer Fragebogen bzw. Ihre Fragebögen genehmigt wurden und Ihre Dokumente und Ihre Zahlung eingegangen sind. Allerdings kann eine Wartezeit entstehen, wenn Sie zuvor nicht über eine ähnliche Versicherung versichert waren (siehe Frage zu Wartezeiten).

Gibt es eine Wartezeit?

Ihr Versicherungsschutz tritt in Kraft, sobald Ihre Police genehmigt und für gültig erklärt wurde, oder zu einem späteren Zeitpunkt (falls nach der Prüfung Ihres medizinischen Fragebogens noch weitere Informationen benötigt werden). Allerdings kann (je nach Programm) eine Qualifizierungs- oder Wartezeit vorgeschrieben sein, falls Sie zuvor nicht im Rahmen eines ähnlichen Programms versichert waren:
- Wartezeit von 3 Monaten: 'routinemäßige zahnärztliche/augenärztlichen Untersuchungen und Versorgung' (außer Notfälle)' und 'Parodontologie'
- Wartezeit von 6 Monaten: 'Augenärztliche Behandlungen', 'Zahnärztliche Behandlungen (außer zahnärztliche Untersuchungen und Versorgung): Zahnprothesen, Zahnimplantate, Knochenspäne und Zahnchirurgie' und 'Apparaturen und medizinische und orthopädische Prothesen sowie Gehörprothesen'
- Wartezeit von 10 Monaten: 'Mutterschaft' (einschließlich prä- und postnataler Versorgung)
- Wartezeit von 12 Monaten: 'Kieferorthopädie', 'Fertilitätsbehandlung (einschließlich medizinisch unterstützter Fortpflanzung)' und psychiatrische Behandlungen und Versorgung'.
Falls der Versicherte zuvor über ein Programm versichert war, das im Hinblick auf die vereinbarten Leistungen und die Höhe der Erstattung vergleichbar ist, fällt keine Wartezeit an (mit Ausnahme der 10-monatigen Wartezeit bei den 'Mutterschaftsleistungen' (einschließlich prä- und postnataler Versorgung) und der 12-monatigen Wartezeit für 'Fertilitätsbehandlungen'.
Es wird vereinbart, dass der Versicherer nur Ausgaben erstattet, die für Behandlungen und Operationen anfallen, die nach dem Datum des Inkrafttretens der Leistungen verordnet werden.
Wichtig: Die Wartezeiten gelten nicht für das Start'Expat-Programm.

Wie lang ist die Mindestlaufzeit einer Police?

Alle Policen sind mindestens sechs Monate lang gültig. Eine Ausnahme ist das Start'Expat-Programm, das für nur einen Monat abgeschlossen werden kann.

Wie werden meine Prämien und Erstattungen bezahlt?

Sie können Ihre Prämien ohne zusätzliche Kosten monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich (bei Start'Expat nur einmalig) per Lastschrift von einem französischen Bankkonto sowie per Scheck, Banküberweisung oder Bank-/EC-Kartenzahlung (online auf unserer sicheren Website oder telefonisch bei einem Administrator) bezahlen.
Die erste Zahlung muss per Scheck in Euro oder per Lastschrift von einem französischen Bankkonto erfolgen. Erstattungen können per Scheck oder Überweisung in der von Ihnen ausgewählten Währung auf das von Ihnen angegebene Bankkonto erfolgen.

Wie kann ich eine Versicherung bei MSH abschließen?

Sie können Versicherungen bei MSH online unter www.msh-intl.com oder per E-Mail an individuals@msh-intl.com abschließen. Füllen Sie das Antragsformular und den medizinischen Fragebogen für sich und Ihre Angehörigen aus, datieren und unterschreiben Sie sie und schicken Sie sie uns zusammen mit den folgenden Dokumenten zurück: 
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- ausgefüllter und unterschriebener medizinischer Fragebogen sowie weitere medizinische Informationen, falls Sie Fragen im medizinischen Fragebogen mit 'Ja' beantwortet haben
- Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
- Bankverbindung für die Erstattung von Gesundheitsaufwendungen durch MSH
- Bescheinigung über Ihre bisherige Krankenversicherung und eine Zusammenfassung der Leistungen für den eventuellen Verzicht auf Wartezeiten (nicht bei Start'Expat)
- Bescheinigung über den Schul-/Hochschulbesuch Ihrer Kinder zwischen 20 und 25 Jahren (nicht bei Start'Expat)
Für die Zahlung Ihrer Prämie:
- ausgefüllte und unterschriebene Einzugsermächtigung (nur französische Konten)
oder
- ausgefüllte und unterschriebene Kreditkartenautorisierung
oder
- einen auf ASFE ausgestellten Scheck.

Policenverwaltung

Bin ich bei Urlaubsreisen in ein anderes Land als das, in dem ich lebe, versichert?

Ja. Ihr MSH-Versicherungsschutz bietet umfassenden Krankenversicherungsschutz bei Reisen in Länder, die sich in derselben geografischen Zone befinden wie das Land, in dem Sie leben, sowie Notfallversorgung auf Kurzreisen in Länder außerhalb Ihrer geografischen Zone.

Wichtig: Dies gilt nicht für Start'Expat.

Was muss ich tun, wenn ich eine Frage habe, wenn ich schon im Ausland bin?

Sobald Sie versichert sind, erhalten Sie eine persönliche Versichertenkarte, auf der Sie alle unsere Kontaktdaten finden. Sie können unser multinationales Team mit Kenntnissen in 40 Sprachen rund um die Uhr, sieben Tage in der Woche erreichen oder sich in Ihrem Versichertenbereich anmelden, um in nur wenigen Sekunden einen Erstattungsantrag zu stellen, Ihre Erstattungen zu prüfen oder eine Kostenübernahmeerklärung für Krankenhäuser zu ausfüllen.

Wo finde ich die Namen von qualifizierten Ärzten, Kliniken und Krankenhäusern in aller Welt?

Als Versicherter bei MSH haben Sie über Ihren Versichertenbereich Zugang zu einem globalen Netzwerk mit hervorragenden Ärzten und medizinischen Versorgungseinrichtungen, einschließlich ihrer Kontaktdaten, Sprachkenntnisse und wichtigsten Dienstleistungen, sortiert nach Ländern oder Fachgebieten.

Wie vermeide ich es, bei Krankenhausaufenthalten Barvorschüsse zahlen zu müssen?

Ihre persönliche Versichertenkarte ist der Schlüssel. Sie oder das Krankenhaus können uns von überall auf der Welt kontaktieren und eine Kostenübernahmeerklärung für Krankenhäuser anfordern. Sie sollten diese Karte immer mit sich führen und vorzeigen, sobald Sie im Krankenhaus ankommen.

Hat meine ganze Familie Anspruch auf denselben Versicherungsschutz wie ich?

Ja, Ihre Angehörigen haben Anspruch auf denselben Versicherungsschutz wie Sie, es sei denn, unser medizinischer Gutachter hat bei Abschluss der Versicherung eine andere Empfehlung ausgesprochen.

Muss ich Währungen umrechnen und Dokumente übersetzen, damit mein Antrag bearbeitet werden kann?

Nein. Wir können Anträge in jeder beliebigen Sprache bearbeiten und mit Gesundheitskosten in über 150 Währungen umgehen. Bei der Berechnung Ihrer Erstattungen ziehen wir den von der Compagnie Financière Edmond de Rothschild am letzten Tag des Monats vor Erbringung der Versorgungsleistung veröffentlichten Wechselkurs heran.

Erhalte ich eine Rückerstattung, wenn ich die Versicherung Start'Expat für 12 Monate abgeschlossen habe, aber schon nach sechs Monaten heimkehre?

Nein. Die für die jeweilige Versicherung angegebene Laufzeit muss eingehalten werden. Wenn Sie nicht sicher sind, wie lange Sie im Ausland bleiben werden, sollten Sie die Versicherung für einige Monate mit der Option auf Verlängerung um weitere Monate (durch schriftlichen Antrag per E-Mail spätestens 15 Tage vor Ablauf der Police) abschließen.

Was muss ich tun, wenn ich während der Laufzeit meines Vertrags mit MSH in ein anderes Land als mein ursprüngliches Zielland umziehe?

Sie sollten MSH möglichst mindestens einen Monat vor Ihrem Umzug informieren, wenn sich das Land, in dem Sie leben, ändert. Wir können dann die notwendigen Änderungen vornehmen, um sicherzugehen, dass im neuen Land ein ausreichender Versicherungsschutz besteht. Änderungen treten am ersten Tag des Kalendermonats nach Ihrem Antrag in Kraft. Falls Sie einen umfangreicheren Versicherungsschutz benötigen, müssen Sie einen neuen Antrag ausfüllen, der von den Versicherungsunternehmen genehmigt werden muss.

Wichtig: Dies gilt nicht für Start'Expat-Programme.

Was muss ich tun, wenn sich meine familiäre Situation ändert?

Falls sich Ihre familiäre Situation ändert (Heirat, Geburt, Scheidung, Tod des Ehegatten), müssen Sie MSH innerhalb von 30 Tagen hierüber informieren und die offiziellen Dokumente (Heirats-, Geburts-, Scheidungs- oder Sterbeurkunde) vorlegen, damit wir diese Änderungen in Ihre Versicherungspolice aufnehmen können.
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